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Kostenrechner

Was kostet Ihre Scheidung?

Berechnen Sie in wenigen Minuten die voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten Ihrer Scheidung – kostenlos und unverbindlich.

  • Keine Kontaktdaten erforderlich
  • Ergebnis sofort sichtbar
  • Berechnung nach gesetzlichen Gebühren

Ihre unverbindliche Kostenschätzung

Die Kosten einer Scheidung richten sich vor allem nach dem Einkommen beider Ehepartner, dem Vermögen und dem Versorgungsausgleich. Für eine erste Einschätzung genügen ungefähre Angaben.

Ihre Eingaben werden ausschließlich für die Berechnung verwendet und nicht gespeichert.

Eine ungefähre Angabe reicht für eine erste Kostenschätzung aus.

Kennen Sie den genauen Betrag nicht, geben Sie bitte eine möglichst realistische Schätzung ein.

Gemeint ist das Vermögen beider Ehepartner nach Abzug bestehender Schulden. Der Rechner berücksichtigt davon pauschal 5 Prozent.

Haben Sie beide nur die gesetzliche Rentenversicherung, tragen Sie 2 ein.

Wurde der Versorgungsausgleich vertraglich ausgeschlossen?

Zum Beispiel durch einen Ehevertrag oder eine notarielle Vereinbarung. Eine mündliche Absprache reicht nicht aus.

* Pflichtfelder

In der Schätzung

Was ist enthalten?

  • Scheidungsverfahren
  • Versorgungsausgleich
  • Gesetzliche Gebühren eines Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten
  • Auslagenpauschale und Umsatzsteuer

Zusätzliche Themen

Was ist nicht enthalten?

  • Eigener Anwalt des Ehepartners
  • Unterhaltsstreitigkeiten
  • Zugewinnausgleich
  • Sorge- oder Umgangsverfahren
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Sachverständigen-, Übersetzungs- oder besondere Zustellungskosten

Ein Anwalt oder zwei Anwälte?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss für den Scheidungsantrag nur die antragstellende Person anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehepartner kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, solange er keine eigenen Anträge stellt.

Der beauftragte Rechtsanwalt vertritt ausschließlich seinen Mandanten und nicht beide Ehepartner.

Wer bezahlt welche Kosten?

  • Die antragstellende Person zahlt zunächst regelmäßig Gerichtskosten und die Kosten ihres eigenen Rechtsanwalts.
  • Gerichtskosten werden häufig hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
  • Jeder Ehepartner trägt grundsätzlich die Kosten seines eigenen Anwalts.

Kann ich Kosten sparen?

  • Bei einvernehmlicher Scheidung kann ein zweiter Anwalt häufig vermieden werden.
  • Gerichtliche Folgesachen können den Verfahrenswert und die Kosten erhöhen.
  • Ein digitaler Ablauf macht die gesetzlichen Gebühren nicht automatisch günstiger.

Sie können die Kosten möglicherweise nicht selbst tragen?

Bei geringem Einkommen und geringem Vermögen kann Verfahrenskostenhilfe infrage kommen. Je nach persönlicher Situation können Kosten übernommen oder Raten festgesetzt werden.

Die Zielseite und das Formular werden noch bereitgestellt.

Möchten Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, laden Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung sowie die erforderlichen Nachweise später während der Mandantenaufnahme hoch.

Häufige Fragen

Fragen zu Kosten und Berechnung

Nächster Schritt

Passt unser digitaler Ablauf zu Ihrer Situation?

Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob wir Ihre Scheidung digital vorbereiten können.

Dauert etwa 5–10 Minuten · keine Beauftragung
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